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Radio Hamburg Auftragsabwicklung

Auftragsannahme
Werbefunkaufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens drei Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

Spotlänge
Mindestspotlänge: 10 Sekunden, bei Tandem- oder Tridem-Spots: Der Reminder-Spot muss mindestens 5 Sekunden lang sein.

Sendeunterlagen
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Tonträger und Texte. Es werden benötigt: CD (Compact Disc) bzw. MP3-File per E-Mail (44 kHz) an dispo@more-radio.de, Einschaltplan, Angaben über Spotlängen, den Kunden und das Produkt sowie die GEMA-Angaben (Titel, Komponist, Produzent, Musikdauer). Die Motivbezeichnungen der Tonträger und der Einschaltpläne müssen übereinstimmen. Von den Texten muss ein Manuskript mitgeliefert werden. Werden keine GEMA-Angaben gemacht, geht MORE davon aus, dass der Spot keine GEMA pflichtige Musik enthält. Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MORE. Sendeunterlagen werden erbeten an: MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG, Disposition, Speersort 10, 20095 Hamburg.

Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv ausgestrahlten Sendesekunden. Die Einschaltpreise hierfür werden zeitanteilig berechnet. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Zahlungsbedingungen
Die Werbespots werden jeweils am Ende eines Monats für den gesamten Monat in Rechnung gestellt. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum wird Skonto in Höhe von 2% des Rechnungsbetrags gewährt. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit einer Rechnung oder Sammelrechnung hat der Auftraggeber spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Verlangt der Auftraggeber nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung, so obliegt ihm der Beweis, dass und inwiefern die Rechnung unrichtig ist.

Agenturprovisionen
Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf die Nettorechnungsbeträge, wenn die Werbeagenturen oder Werbungsmittler auch Rechnungsempfänger sind. MORE ist berechtigt, die Gewährung der Agenturvergütung von der Vorlage eines schriftlichen Agenturnachweises (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) abhängig zu machen.

 
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+++ ma 2010 Radio II +++ Die aktuellen Ergebnisse liegen vor +++ Jeder Vierte hört Radio Hamburg +++ Oldie 95 klare Nummer 2 der Hamburger Privatradios

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